Die Anmeldung zum Erstgespräch erfolgt telefonisch: 08092 - 21541.
Meine Telefonsprechzeit ist Montag bis Freitag jeweils 13.00 bis 13.30 Uhr.
Alle Patienten besitzen ein direktes Zugangsrecht zum Psychologischen Psychotherapeuten, können also ohne Überweisungsschein den Psychotherapeuten aufsuchen. In diesem Fall benötigen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung ihre Krankenkassenchipkarte und die Praxisgebühr i.H.v. € 10.- wird fällig.
Sie können auch von einem Arzt überwiesen werden. In diesem Fall kommen sie mit einem Überweisungsschein zum Psychotherapeuten. Es entfällt dann die Begleichung der Praxisgebühr.
Für Patienten privater Versicherungsträger entfallen die Regelungen zur Überweisung und zur Praxisgebühr.
Es können bis zu fünf Vorgespräche stattfinden. Sie dienen zum gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Erarbeitung eines inhaltlichen Arbeitsvertrags (Beschwerden und angestrebte Ziele des Patienten, Stundenfrequenz, Methoden).
Jeder Patient/ Jede Patientin hat das Recht, jederzeit einen weiteren Psychotherapeuten für Vorgespräche aufzusuchen.
Spätestens nach den Vorgesprächen zu einer Psychotherapie ist die Abklärung einer somatischen Erkrankung durch einen Arzt einzuholen. Dies kann Ihr Hausarzt sein oder ein sonstiger Arzt Ihres Vertrauens. Im Bedarfsfall kann ich Ihnen einen Arzt nennen.
Dieser regelt die Honorar- und Bereitsstellungshonorarfragen (bei verspätet abgesagten, aber vereinbarten Sitzungen) und weist auf weitere Rechte und Verpflichtungen des Psychotherapeuten und des Patienten/der Patientin hin. Im Regelfall wird der Psychotherapeut direkt mit der Krankenkasse, bzw. mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Privatpatienten erhalten ca. monatlich eine Privatrechnung.
Kurzzeittherapie/Krisenintervention max. 25 Std. Langzeittherapie im Regelfall bis zu 50 Std. im besonderen Fall bis zu 80 Std. im Ausnahmefall bis zu 100 Std.
nach Vereinbarung, bzw. nach GOP/GOÄ der Privatkassen